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Teilnahmebedingungen

Veranstalter

Soweit nichts anderes angegeben, ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Osnabrücke.V.

 

Anmeldung

  • Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.
  • Mündliche Anmeldungen sind nur mit Einverständnis der Lehrgangsleiters oder Veranstaltungsleiters gestattet.
  • Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  • Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder Veranstaltung mitzubringen.

 

Aufsichtspflicht

bei Anfängerschwimmkursen

Für die Dauer des Kurses obliegt der DLRG Osnabrück e.V. die Aufsichtspflicht für Ihr minderjähriges Kind. Unsere Aufsichtspflicht beginnt ab dem Moment, in dem ihr Kind an die aufsichtsführende Person der DLRG Osnabrück e.V. am vereinbarten Treffpunkt übergeben wird. Nach Abschluss des Kurses endet auch unsere Aufsichtspflicht mit der Abholung Ihres Kindes am vereinbarten Übergabepunkt.

beim Training

Für die Dauer des Trainings obliegt der DLRG Osnabrück e.V. die Aufsichtspflicht für Ihr minderjähriges Kind. Unsere Aufsichtspflicht beginnt aus versicherungstechnischen und rechtlichen Gründen ab dem Moment, in dem ihr Kind im Bad an die aufsichtsführende Person der DLRG Osnabrück e.V. am Beckenrand übergeben wird. Nach Abschluss der Aubildung endet auch hier unsere Aufsichtspflicht mit der Abholung Ihres Kindes. Wird das Kind bereits auf dem Parkplatz oder im Eingang zum Bad abgesetzt, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko und die DLRG Osnabrück e.V. übernimmt keine Haftung.

bei sonstigen Veranstaltungen

Für die Dauer der Veranstaltung obliegt der DLRG Osnabrück e.V. die Aufsichtspflicht für Ihr minderjähriges Kind. Unsere Aufsichtspflicht beginnt ab dem Moment, in dem ihr Kind an die aufsichtsführende Person der DLRG Osnabrück e.V. am vereinbarten Treffpunkt übergeben wird. Nach Beendigung der Veranstaltung endet auch unsere Aufsichtspflicht mit der Abholung Ihres Kindes am vereinbarten Übergabepunkt. 

 

Teilnahmevoraussetzungen

Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.

 

Zahlung

Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Osnabrück e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

 

Zusage/Absage von Lehrgangs-, bzw. Seminarplätzen

  1. Mitglieder der DLRG Ortsgruppe Osnabrück e.V. werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt behandelt.
  2. Die Vergabe der Plätze erfolgt unter Berücksichtigung von Punkt 1 in der Reihenfolge des Eingangs.

 

Rücktrittsbedingungen

Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.

 

Lehrgangsabsage

Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

 

Reisekosten

Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

 

Bild-, Film- und Tonaufnahmen

Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.

 

Schlussbestimmungen

Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Osnabrück e.V.

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

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