Nimm Kontakt auf
Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Ortsgruppe Osnabrück e.V. findest du hier .
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Soweit nichts anderes angegeben, ist der Veranstalter die DLRG Ortsgruppe Osnabrücke.V.
bei Anfängerschwimmkursen
Für die Dauer des Kurses obliegt der DLRG Osnabrück e.V. die Aufsichtspflicht für Ihr minderjähriges Kind. Unsere Aufsichtspflicht beginnt ab dem Moment, in dem ihr Kind an die aufsichtsführende Person der DLRG Osnabrück e.V. am vereinbarten Treffpunkt übergeben wird. Nach Abschluss des Kurses endet auch unsere Aufsichtspflicht mit der Abholung Ihres Kindes am vereinbarten Übergabepunkt.
beim Training
Für die Dauer des Trainings obliegt der DLRG Osnabrück e.V. die Aufsichtspflicht für Ihr minderjähriges Kind. Unsere Aufsichtspflicht beginnt aus versicherungstechnischen und rechtlichen Gründen ab dem Moment, in dem ihr Kind im Bad an die aufsichtsführende Person der DLRG Osnabrück e.V. am Beckenrand übergeben wird. Nach Abschluss der Aubildung endet auch hier unsere Aufsichtspflicht mit der Abholung Ihres Kindes. Wird das Kind bereits auf dem Parkplatz oder im Eingang zum Bad abgesetzt, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko und die DLRG Osnabrück e.V. übernimmt keine Haftung.
bei sonstigen Veranstaltungen
Für die Dauer der Veranstaltung obliegt der DLRG Osnabrück e.V. die Aufsichtspflicht für Ihr minderjähriges Kind. Unsere Aufsichtspflicht beginnt ab dem Moment, in dem ihr Kind an die aufsichtsführende Person der DLRG Osnabrück e.V. am vereinbarten Treffpunkt übergeben wird. Nach Beendigung der Veranstaltung endet auch unsere Aufsichtspflicht mit der Abholung Ihres Kindes am vereinbarten Übergabepunkt.
Alle Teilnahmevoraussetzungen sind vor Veranstaltungsbeginn zu erfüllen und am ersten Lehrgangstag unaufgefordert dem Veranstaltungsleiter nachzuweisen. Erfüllt der Teilnehmer nicht die Teilnahmevoraussetzungen, kann er nicht am Lehrgang teilnehmen. Die Kosten werden in diesem Fall nicht erstattet.
Die Teilnahmegebühren sind nach Erhalt der Rechnung und vor Veranstaltungsbeginn auf das Konto der DLRG Ortsgruppe Osnabrück e.V. zu überweisen, wenn dieses nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.
Eine Abmeldung kann bis zu vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Anschließend ist eine Abmeldung nicht mehr möglich. Bei fristgerechter Abmeldung werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.
Eine Nichtteilnahme oder teilweise nicht Inanspruchnahme berechtigt nicht zu Ermäßigung oder Erstattung der Gebühren.
Die Veranstalter behalten sich vor Veranstaltungen auch kurzfristig abzusagen, wenn zu geringe Teilnehmerzahlen oder andere Umstände eine Durchführung nicht zulassen. In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
Alle anfallen Reisekosten (inkl. Fahrt- und Übernachtungskosten) sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
Wir weisen darauf hin, dass Aufnahme, die während der Veranstaltung gemacht werden, zur internen und externen Öffentlichkeitsarbeit der Veranstalter (z.B. Homepage, Lehrgangsankündigungen, Presseberichte u.ä.) verwendet werden können. Der Teilnehmer ist mit der Veröffentlichung einverstanden, wenn er nicht spätestens bis zum Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat. Bild-, Film- und Tonaufnahme durch Dritte, die nicht rein privaten Zwecken dienen, bedürfen der Zustimmung durch die Veranstalter.
Diese Bedingungen gelten für alle Veranstaltungen der DLRG Ortsgruppe Osnabrück e.V.
In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen. Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.
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